Berufsreifeprüfung

Sie möchten Ihrer Karriere neuen Schwung verleihen, befördert werden oder ein Studium beginnen? Dann ist
die Berufsreifeprüfung/Berufsmatura genau das richtige für Sie. Die IBSS unterstützt Sie dabei mit hochwertigen
und zielgerichteten Vorbereitungskursen in allen prüfungsrelevanten Fächern.

Was ist die Berufsreifeprüfung?

Die Berufsreifeprüfung steht einer Voll-Matura in nichts nach. Im Gegenteil, der praktische Hintergrund einer Berufsausbildung kann für Ihre Karriere ein Vorteil sein. Sie erwerben mit der Berufsreifeprüfung:
tl_files/ibss_start/start_images/wu04.png ein umfassendes Allgemeinwissen
tl_files/ibss_start/start_images/wu04.png eine fachliche Höherqualifizierung
tl_files/ibss_start/start_images/wu04.png den Maturaabschluss, der Sie zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Kollegs berechtigt
tl_files/ibss_start/start_images/wu04.png im Bundesdienst ist die Berufsreifeprüfung der traditionellen Matura bezüglich der Einstufung in den gehobenen Dienst gleichgestellt.

Erst Lehre, dann Matura – Voraussetzungen für die Berufsreifeprüfung

Sie möchten sich weiterbilden und die Matura machen – Mit einem erfolgreich absolvierten Lehrberuf oder
einer der nachfolgenden Ausbildungen bzw. Prüfungen steht diesem Vorhaben nichts mehr im Wege:
tl_files/ibss_start/start_images/wu04.png eine land- und forstwirtschaftliche Facharbeiter-Ausbildung
tl_files/ibss_start/start_images/wu04.png eine mindestens dreijährige mittlere Schule
tl_files/ibss_start/start_images/wu04.png eine mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
tl_files/ibss_start/start_images/wu04.png eine mindestens 30-monatige Ausbildung für den medizinisch-technischen Fachdienst und Sanitätsdienst
tl_files/ibss_start/start_images/wu04.png eine Meisterprüfung
tl_files/ibss_start/start_images/wu04.png eine Befähigungsprüfung
tl_files/ibss_start/start_images/wu04.png eine land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung
tl_files/ibss_start/start_images/wu04.png gewisse Dienstprüfungen gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz bzw. Vertragsbedienstetengesetz
und eine dreijährige Dienstzeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres
tl_files/ibss_start/start_images/wu04.png erfolgreicher Abschluss des 3. Jahrgangs einer BHS und eine dreijährige berufliche Tätigkeit
tl_files/ibss_start/start_images/wu04.png erfolgreicher Abschluss der 3. Klasse einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung
und eine dreijährige berufliche Tätigkeit
tl_files/ibss_start/start_images/wu04.png erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer Schule für Berufstätige