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| 1.) Deutsch | 3.) Mathematik | |
| 2.) Englisch | 4.) Fachbereich aus Ihrem erlernten bzw. ausgeübten Berufsfeld. |
Im Rahmen der Zulassung entscheidet sich der Teilnehmer für einen spezifischen Fachbereich. Dieser ergibt
sich im Zusammenhang mit einer erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung / Fachschulausbildung
oder aufgrund der nachgewiesenen, mindestens 13-monatigen, beruflichen Erfahrung. Die am Beginn
getroffene Entscheidung für einen Fachbereich ist bindend. Somit kann weder die gewählte Schule noch
der Fachbereich gewechselt werden.
Die Teilprüfungen (Externistenprüfung) legen Sie in einer unserer Partnerschulen, wie
z.B. die HAK-Grazbachgasse, ab. Diese Schule stellt auch das Gesamtzeugnis über die
Berufsreifeprüfung aus. Bei Bedarf sind wir Ihnen gerne bei der Auswahl der entsprechenden Schule
behilflich. Die Fachbereichsprüfung entfällt bei Nachweis bestimmter, durch Verordnung genau
festgelegter MeisterInnenprüfungen, bestimmter Befähigungsprüfungen, eines Diploms einer Gesundheitsund
Krankenpflegeschule, bei Abschluss einer WerkmeisterInnenschule oder einer vierjährigen berufsbildenden
mittleren Schule, sofern im Rahmen der Prüfung eine Abschlussarbeit absolviert wurde.
Deutsch: 5-stündige schriftliche Klausurarbeit und eine mündliche Prüfung
Mathematik: 4-stündige Klausurarbeit
Lebende Fremdsprache: mündliche Prüfung oder auf Wunsch eine 5-stündige schriftliche Klausurarbeit
Fachbereich: Projekt aus dem Berufsfeld mit einer 5-stündigen Klausurarbeit und einer mündlichen Prüfung
Der Unterricht ist modular aufgebaut, jedes Fach wird an einem bestimmten Wochentag unterrichtet.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können:
Der Kursbeginn muss vor Vollendung des 35. Lebensjahres liegen
Ablegung einer Teil- oder Abschlussprüfung
Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Steiermark
Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Ablegung der (Teil-)Prüfung bzw. Zeugnisausstellung
Es besteht die Möglichkeit die Kosten der Vorbereitungslehrgänge sowie die Prüfungskosten der Berufsreifeprüfung
fördern zu lassen. Bei Vorlage eines Teilprüfungszeugnisses oder des Gesamtzeugnisses
können bis zu 50% der Kosten rückerstattet werden.
Voraussetzung: Die Kosten dürfen nicht von Unternehmen oder Dritten getragen werden.